Aufgewecktes nordmedia Business-Frühstück zum Thema Künstlersozialkasse

Sabine Schlüter
Sabine Schlüter

Zum gut besuchten nordmedia Business-Frühstück am 17.09.2009 kamen bei Kaffee und Croissants sowohl Künstler als auch Unternehmer zusammen, um mehr über die Künstlersozialversicherung und die Künstlersozialabgaben zu erfahren.

Sabine Schlüter, Abteilungsleiterin der Künstlersozialkasse und stellv. Geschäftsführung der Unfallkasse des Bundes, Wilhelmshaven veranschaulichte in einem sehr kurzweiligen Vortrag, wie bedeutend der verantwortliche Umgang mit dieser Versicherung ist. Neben der Pflegversicherung ist die Künstlersozialversicherung die jüngste Versicherung, die gesetzlich festgelegt ist. Erschrocken über die Risiken, die Künstler bei der Ausführung ihres Berufes tragen, initiierte die damalige sozialliberale Koalition unter Helmut Schmidt 1983 die weltweit einzige Förderung zur Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten.

Finanziert wird die Künstlersozialversicherung zu 50% aus den Versichertenbeträgen, zu 20 % den Bundeszuschuss und zu 30% aus den Künstlersozialabgaben, die von Unternehmen, die Werke von selbständigen Künstlern und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen, erhoben werden.

Dass die Anzahl der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Beiträge nimmt, hob Sabine Schlüter in ihrem Vortrag besonders hervor.

Nach wie vor gibt es mehr in der Künstlersozialkasse Versicherte, als Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen. Frau Schlüter appellierte daher an die Beitragsehrlichkeit der Unternehmen, die Honorare an Kreative zahlen, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Um der Diskrepanz zwischen der Anzahl der Versicherten und der derzeit erfassten abgabepflichtigen Unternehmen entgegen zu wirken, entwickelte die Künstlersozialkasse im Dialog mit der Kulturwirtschaft 2007 einen Gesetzesentwurf. Mit der 3. Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetz, die 2007 in Kraft trat, wurde die Prüfung der Kunst und Publizistik verwertenden Unternehmen auf die deutsche Rentenversicherung übertragen, die nun feststellt, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen abgabepflichtig ist.

Nimmt ein Stahlunternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch und ist ein Trauerredner ein Publizist? Mit Beispielen aus dem Arbeitsalltag der Künstlersozialkasse veranschaulichte die Leiterin der KSK, welche Unternehmen als abgabepflichtig gelten und vor allem, welche Berufsgruppen die Voraussetzungen für eine Künstlersozialversicherung erfüllen. Für weiterführende Informationen empfahl die Referentin die Broschüre ?Künstlersozialabgabe - Leitfaden für die Praxis? von Klaudia Buddemeier und die Homepage der Künstlersozialkasse.

Im Anschluss an den Vortrag gab es die Möglichkeit, individuelle Fragen direkt mit Sabine Schlüter zu klären. Viele nutzten darüber hinaus die Gelegenheit, sich über das sehr komplexe Thema auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Das nächste nordmedia Business-Frühstück findet am 28.10.2009 im Central-Hotel KAISERHOF statt. Zum Web-TV - Video Produktionen für das Internet wird der Medienberater, Journalist und Dozent Christian Jakubetz einen Überblick über mit dieser Entwicklung entstehende Potenziale geben. Weitere Informationen finden Sie hier: nordmedia Business-Frühstück - 2. Halbjahr 2009