Infos zu Drehgenehmigungen
Eine grundsätzliche Genehmigung zum Drehen wird in Niedersachsen und Bremen nicht benötigt. Bei Dreharbeiten, die nicht verkehrsbehindernd sind und bei denen keine einschränkenden Aufbauten in den öffentlichen Straßenraum gebracht werden, ist keine schriftliche Drehgenehmigung erforderlich.
Zum „öffentliche Straßenraum“ gehören nicht nur Straßen, sondern auch Geh- und Radwege sowie öffentliche Grünflächen. Wird jedoch großes Arbeitsgerät (Kamerabühne, Licht) aufgebaut oder werden Bürgersteige oder Gehwege abgesperrt (Personen eingeschränkt oder behindert), müssen Drehgenehmigungen in der Regel mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn eingeholt werden.
Generell ist es jedoch notwendig, dass bei professionellen Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen das Einverständnis des Motiv-Eigentümers vorliegen muss. Bei privaten Motiven ist eine Drehanfrage an Privatpersonen oder Unternehmen zu richten. Bei öffentlichen Motiven muss die Stadt bzw. Kommune gefragt werden. Ansprechpartner sind hier in der Regel das Ordnungsamt oder der/die Bürgermeister/in. Erste Anlaufstelle für Anfragen ist meist die Pressestelle oder die Touristinformation des Ortes (siehe unten).
Bremen/Bremerhaven:
Genehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Wegen und die Einrichtung von Halteverbotszonen erteilt in Bremen das Amt für Straßen und Verkehr. Ihr Ansprechpartner dort ist Olav Ostermann (0421 - 36 11 46 23, E-Mail: innenstadt@asv.bremen.de).
In Bremerhaven ist der Magistrat Bremerhaven zuständig, E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@magistrat.bremerhaven.de. Die Erlebnis Bremerhaven Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH hilft Ihnen außerdem gerne weiter, E-Mail: touristik@erlebnis-bremerhaven.de
Niedersachsen:
In der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover ist der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement zuständig für Drehgenehmigungen; E-Mail: veranstaltungsservice@hannover-stadt.de, Tel.: +49 (0)511-16 84 14 31, Fax: +49 (0)511-16 84 67 66, www.hannover.de/veranstaltungsservice/). Bitte beachten Sie: Drehgenehmigungen in Hannover sind mit einer Antragsfrist von sechs Wochen zu beantragen. Hier geht es zum Formular.
Darüber hinaus sind in Niedersachsen bei der Frage nach Drehgenehmigungen die jeweiligen Kommunen zuständig. In der Regel erteilen die Ordnungsämter oder auch die Pressestellen Drehgenehmigungen. Ansprechpartner für die jeweiligen Regionen, die Sie gerne bei der Vermittlung von Drehgenehmigungen unterstützen, finden Sie beim Kommunennetzwerk Niedersachsen/Bremen. Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten der jeweiligen Kommune, den Ansprechpartnern vor Ort und den filmrelevanten Kontakten werden im Dreharbeiten-Leitfaden vorgestellt.