Verleih, Vertrieb, Verbreitung; Barrierefreiheit

WIR MACHEN DURCH BIS MORGEN FRÜH © ZDF/Network Movie GmbH/Stephan Persch
WIR MACHEN DURCH BIS MORGEN FRÜH © ZDF/Network Movie GmbH/Stephan Persch

Kinofilme gehören als Erstes ins Kino. Doch hohe Kosten für beispielsweise Werbekampagnen, Filmkopien oder Maßnahmen zur Barrierefreiheit erschweren den Zugang zum Kinopublikum. Bereits nordmedia-geförderte Filme können durch eine Vertriebsförderung die Auswertungschancen erhöhen, neue Auswertungspotenziale erschließen oder dadurch einen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Filmkultur leisten. Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie unter dem Punkt 5.

Wer, wie, was, wann, wo

  • Einreichen können Verleih- und Vertriebsunternehmen oder in Ausnahmefällen Produzent:innen (Selbstverleih).
  • Sollen Kosten für eine Festivalpräsentationsmaßnahme gefördert werden, muss eine Einladung zu einem renommierten internationalen Festival vorliegen.
  • Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den Downloads.
  • Die Förderung kann bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten betragen.
  • Die Förderung wird als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
  • Bei Antragstellung müssen Prüfungskosten mit kalkuliert und beantragt werden. Die Prüfungskosten finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung und Kalkulation.
  • Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss.
  • Anträge auf Verleih und Vertrieb können nur über das nordmedia-Antragsportal gestellt werden.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.

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