Qualifizierungsmaßnahmen und Beratungsleistungen
Qualifizierungsmaßnahmen
Sie bieten ein besonderes Seminar für die Medienbranche in Niedersachsen oder Bremen an? In Ergänzung bestehender Angebote können Unternehmen, Vereine und Organisationen einen Antrag stellen. Nicht antragsberechtigt sind staatliche und kommunale Anbieter.
Die Förderintensität kann bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten betragen. Die Zuwendung kann zugunsten mittlerer Unternehmen um bis zu zehn Prozentpunkte und zugunsten kleiner Unternehmen um 20 Prozentpunkte, maximal jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten, erhöht werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Ziffer 8.1.
Beratungsleistungen
Effizienz ist alles! Sie möchten Ihr Unternehmen umgestalten oder benötigen Beratung von außen? nordmedia kann die Beratungsleistung für die Durchführung von Projekten, die Errichtung, Erweiterung oder grundlegende Rationalisierung und Umgestaltung von Unternehmen, Vereine und Organisationen fördern.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Ziffer 8.2.
Zum Verwendungsnachweis gehört auch ein Sachbericht. Das Formular können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie es ausgefüllt an sachberichte@nordmedia.de.
Anträge auf Ausbildungsmaßnahmen und Beraungsleistung können nur über unser nordmedia-Antragsportal gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.
Downloads zur Antragsstellung
Weitere Downloads
Hier geht es zur KMU-Definition.