Neue nordmedia-Richtlinie zum 1. Juli 2024

Zum 1. Juli 2024 ist die neu gefasste Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia in Kraft getreten. Die vorherige Richtlinie war zum 30.06.2024 ausgelaufen. Die Förderung erfolgt auf Rechtsgrundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.

Wesentliche Änderungen, die aus der neuen Förderrichtlinie hervorgehen, sind:

Präzisierung der Förderung von Drehbuch- u. Stoffentwicklung, Erhöhung des maximalen Förderbetrags auf 30.000 Euro, Erhöhung der anerkennungsfähigen Autorenhonorare von 3.500 Euro auf 4.250 Euro, obligatorisch ist die Inanspruchnahme einer dramaturgischen Beratung.

Präzisierung der Förderung der Projektweiterentwicklung (bis dato: Projektentwicklung); Anpassung der Anforderungen an Anträge für serielle Produktionen. Die Beschäftigung einer:s Green Consultants ist in der Vorbereitungsphase förderfähig und ausdrücklich gewünscht.

Produktionsförderung:
Die Budgetgröße von Filmvorhaben, die für eine Auswertung im Kino vorgesehen sind, soll eine Antragstellung beim DFFF bzw. anderen künftig vorhandenen Förderprogramme des Bundes ermöglichen. Der Eigenanteil kann bei diesen Projekten gemäß §33 der Richtlinie für die Projektfilmförderung der FFA erbracht werden.

Die Herstellung einer inklusiven Fassung von Filmvorhaben, die für eine Auswertung im Kino vorgesehen sind, ist auch nach dieser Richtlinie obligatorisch.

Für geförderte Kinofilme gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Herausbringung gültigen Regeln oder Vereinbarungen der FFA zu Sperrfristen und Auswertungsfenstern, auch von der FFA akzeptierte Branchenvereinbarungen.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Förderrichtlinie.